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  • AM
  • A1
  • A2
  • A
  • B196
  • B197
  • B
  • B96
  • BE
  • L
AM
Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebs-maschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Besonderheiten

Mindestalter: 15 Jahre
A1
Führerscheinklasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Besonderheiten

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse AM
A2
Führerscheinklasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Besonderheiten

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse AM, A1
A
Führerscheinklasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW.

Besonderheiten

Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klassen AM, A1 und A2

B196
Führerscheinklasse B196

B196 - Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren

Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.

Die Fahrerschulung ist schnell gemacht.

Voraussetzungen:

Mindestalter 25 Jahre
mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
Antragstellung bei der Führerscheinstelle Fahrerschulung von mind. 13,5
Zeitstunden = Theorie (4x90 Min.) und Praxis (5x90 Min.)

Gefahren werden dürfen:

Krafträder bis 125 ccm Hubraum
max. 11 kW Motorleistung
max. 0,1kW/kg.
die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig


B197
Schlüsselzahl B197

Automatik- und Schaltausbildung kombiniert

Automatik-Auto oder Schaltwagen fahren?

Wenn du dich nicht entscheiden willst, ist die Automatik-Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 das Richtige für dich. Sie kombiniert die Fahrausbildung im Automatik-Fahrzeug mit einer zusätzlichen Schaltausbildung, sodass du, auch wenn du deine Fahrprüfung im Automatik-Auto ablegst, danach ohne Beschränkung Schaltwagen fahren kannst.

B197 - Deine Vorteile

-Prüfung im Automatik-Auto ablegen ...
- Volle Konzentration auf den Verkehr
- Kein "Abwürgen" in der Prüfung
- Stressfreie Prüfungsfahrt
- ... und ohne Beschränkung Schaltwagen fahren
- Schalten lernen ohne Druck
- Testfahrt mit deinem Fahrlehrer


B196 - Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren

B
Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder größer sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Besonderheiten

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse AM und L
B96
Führerscheinklasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) über 750 kg und einem zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg.

Besonderheiten

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
BE
Führerscheinklasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Besonderheiten

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
L
Führerscheinklasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Besonderheiten

Mindestalter: 16 Jahre

Unsere Führerscheinklassen

Hier findest du eine kleine Übersicht der möglichen Führerscheine.

Neben den Voraussetzungen erklären wir insbesondere zu jeder Klasse, welche Fahrzeuge ihr damit führen dürft.

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